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Produkte zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Kann Arbeitgeber Schadensersatz fordern?

    Kann Arbeitgeber Schadensersatz fordern? Ja, Arbeitgeber können unter bestimmten Umständen Schadensersatz von ihren Arbeitnehmern fordern. Dies kann der Fall sein, wenn ein Arbeitnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig Schaden am Eigentum des Arbeitgebers verursacht hat. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber die entstandenen Kosten für Reparaturen oder Ersatz einfordern. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Arbeitgeber den Schaden nachweisen muss und nicht einfach willkürlich Schadensersatz verlangen kann. Es empfiehlt sich daher, im Falle eines Schadensfalles rechtlichen Rat einzuholen.

  • Wann kann der Arbeitgeber Schadensersatz verlangen?

    Der Arbeitgeber kann Schadensersatz verlangen, wenn ein Arbeitnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt hat und dadurch ein Schaden entstanden ist. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Mitarbeiter vertrauliche Informationen an Dritte weitergibt oder Firmeneigentum mutwillig beschädigt. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber den Schaden nachweisen kann und dass die Pflichtverletzung des Arbeitnehmers eindeutig nachgewiesen werden kann. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber Schadensersatzansprüche geltend machen, um den entstandenen Schaden zu kompensieren.

  • Kann mein Arbeitgeber mich auf Schadensersatz verklagen?

    Kann mein Arbeitgeber mich auf Schadensersatz verklagen, wenn ich durch Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten einen finanziellen Schaden verursacht habe? In solchen Fällen könnte Ihr Arbeitgeber rechtliche Schritte einleiten, um den entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen. Es ist wichtig, dass Sie sich an die geltenden Gesetze und Vorschriften halten, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Es empfiehlt sich, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Rechte und Pflichten zu verstehen. Letztendlich hängt die Möglichkeit einer Schadensersatzklage von den spezifischen Umständen des Falls ab.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schadensersatz und Schmerzensgeld?

    Schadensersatz bezieht sich auf die finanzielle Entschädigung für materielle Verluste oder Schäden, die einer Person zugefügt wurden, wie z.B. Reparaturkosten für beschädigtes Eigentum oder entgangene Einnahmen. Schmerzensgeld hingegen ist eine Entschädigung für immaterielle Schäden wie körperliche oder seelische Schmerzen, Leiden und Beeinträchtigungen. Während Schadensersatz auf konkreten finanziellen Verlusten basiert, wird Schmerzensgeld als Ausgleich für das erlittene Leid und die Beeinträchtigungen gezahlt. Beide Formen der Entschädigung können in einem Gerichtsverfahren oder außergerichtlich vereinbart werden, je nach den Umständen des Falles.

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:


  • Vorhängeschloss mit 4-stelligem Zahlenschloss und Code für Fitnessstudio, Sport, Schule und Arbeitgeber. Schließfach, Outdoor, Zaun, Haspe
    Vorhängeschloss mit 4-stelligem Zahlenschloss und Code für Fitnessstudio, Sport, Schule und Arbeitgeber. Schließfach, Outdoor, Zaun, Haspe

    Beschreibung: - Der 4-stellige Kombinationsschutz bietet freie Kombinationseinstellung. Der Kombinationscode kann beliebig oft zurückgesetzt werden, mit bis zu 10.000 verschiedenen Kombinationen. - Ausgezeichnetes Design, geeignet für Schließfächer in der Schule, Sportschränke, Zäune, Werkzeugkästen, Koffer und Schließfächer. - Kann als Passwort-Türschloss oder Schlüssel-Sicherheitsschließfach verwendet werden, langlebig und praktisch. - Ohne Schlüsselpflicht kann es Ihr Leben einfacher, sicherer und komfortabler machen. - Aufgrund seiner Wetterfestigkeit ist es auch in den härtesten Umgebungen zuverlässig und sicher. Spezifikation: - Material: Zinklegierung - Für dich: Ca.. 65*29*12mm - Betriebsanleitung: - Sie können die Kombination als Ihre eigene beibehalten oder gemäß den folgenden Schritten eine neue festlegen: - 1: Lassen Sie die Zifferblätter auf der Öffnungskombination 0-0-0-0 und ziehen Sie den Bügel heraus - 2: Drehen Sie den Schäkel um 90 ° und drücken Sie ihn so weit nach unten, wie er geht. Beachten Sie jedoch vor dem Herunterdrücken des Bügels, dass die Schlüsselnut am Bügel mit der Kerbe am Schlosskörper ausgerichtet sein muss - 3: Halten Sie den Bügel gedrückt und stellen Sie die Zifferblätter auf Ihre eigene Kombination ein - 4: Lösen Sie den Bügel und kehren Sie in die reguläre Position zurück. Ihr neues Schloss öffnet sich nun mit Ihrer persönlichen Zahlenkombination - Um eine neue Kombination zurückzusetzen, wiederholen Sie bitte die Schritte 1 bis 4 oben. Bitte merken Sie sich Ihre neue Kombination Paket beinhaltet: 1 Stück 16H 4-stelliges Zahlenkombinationsschloss

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  • Unternehmensinterne Rechtsberatung (Herles, Christian)
    Unternehmensinterne Rechtsberatung (Herles, Christian)

    Unternehmensinterne Rechtsberatung , Neben den klassischen Berufsfeldern Richterschaft und niedergelassene Anwaltschaft gehört die unternehmensbezogene Rechtsberatung zu den wichtigsten Tätigkeitsfeldern für Juristen. Dieser Band gibt einen praxisbezogenen Einstieg in dieses Arbeitsfeld. Zielsetzung ist ein Überblick über die Themenkreise, mit denen Unternehmensjuristen typischerweise befasst sind, wie diese einzuordnen sind und auf welche wesentlichen Gesichtspunkte es in der Praxis ankommt.  Dabei wird sowohl auf die unternehmensinternen Prozesse (z.B. Einbindung von Rechtsabteilungen, Reportinglinien, Hinweispflichten, Einbindung externer Rechtsanwälte oder interne Arbeitsabläufe durch Technologie) als auch auf die besonders praxisbezogenen Rechtsgebiete (z.B. Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Geistiges Eigentum oder Datenschutz) eingegangen. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 1. Auflage 2022, Erscheinungsjahr: 20220510, Produktform: Kartoniert, Beilage: Buch, Autoren: Herles, Christian, Auflage: 22001, Auflage/Ausgabe: 1. Auflage 2022, Seitenzahl/Blattzahl: 251, Keyword: Compliance; Legal Tech; Rechtsabteilung; Syndikusrechtsanwalt; Unternehmensanwalt; Unternehmensinterne Rechtsberatung; Unternehmensjurist; Wirtschaftsjuristen; präventives Risikomanagement, Fachschema: Beratung / Rechtsberatung~Rechtsberatung - Rechtsberater~Unternehmensrecht~Handelsrecht~Wettbewerbsrecht - Wettbewerbssache, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Gesellschafts-, Handels- und Wettbewerbsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Schäffer-Poeschel Verlag, Verlag: Schäffer-Poeschel Verlag, Verlag: Sch„ffer-Poeschel Verlag fr Wirtschaft ú Steuern ú Recht GmbH, Länge: 238, Breite: 169, Höhe: 17, Gewicht: 476, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, eBook EAN: 9783791054735 9783791054728, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,

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  • Welcher Arbeitgeber?

    Das hängt davon ab, auf welchen Arbeitgeber sich die Frage bezieht. Es gibt viele verschiedene Arbeitgeber in verschiedenen Branchen und Bereichen. Um eine konkrete Antwort zu geben, müsste der spezifische Arbeitgeber genannt werden.

  • Kann ein Einbrecher vom Hundebesitzer Schmerzensgeld oder Schadensersatz verlangen?

    In den meisten Fällen kann ein Einbrecher keinen Schadensersatz oder Schmerzensgeld vom Hundebesitzer verlangen. Ein Einbrecher handelt illegal und nimmt bewusst das Risiko in Kauf, von einem Hund verletzt zu werden. Der Hundebesitzer kann jedoch haftbar gemacht werden, wenn der Hund absichtlich oder fahrlässig Verletzungen verursacht, die über das Maß der notwendigen Verteidigung hinausgehen.

  • Was suchen Arbeitgeber?

    Arbeitgeber suchen in erster Linie nach qualifizierten und motivierten Mitarbeitern, die die Anforderungen der jeweiligen Stelle erfüllen können. Sie suchen nach Kandidaten, die über relevante Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen, um die gestellten Aufgaben erfolgreich zu bewältigen. Zudem ist es für Arbeitgeber wichtig, dass die Bewerber gut ins Team passen und eine positive Einstellung mitbringen. Sie suchen nach Mitarbeitern, die langfristig im Unternehmen bleiben und sich aktiv in die Unternehmenskultur einbringen. Letztendlich suchen Arbeitgeber nach Kandidaten, die einen Mehrwert für das Unternehmen schaffen und dazu beitragen, die Unternehmensziele zu erreichen.

  • Wann Arbeitgeber informieren?

    Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter so früh wie möglich über wichtige Informationen informieren, insbesondere wenn es um Änderungen in der Arbeitsumgebung, neuen Richtlinien oder Projekten geht. Eine offene und transparente Kommunikation schafft Vertrauen und hilft dabei, Missverständnisse zu vermeiden. Es ist auch wichtig, regelmäßige Updates bereitzustellen, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter auf dem neuesten Stand sind. Letztendlich sollte die Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitern kontinuierlich und effektiv sein, um eine positive Arbeitsumgebung zu fördern.

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